Bau- und Immobilienrecht
Prüfung, Gestaltung und Verhandlung immobilienrechtlicher Verträge und Vereinbarungen, insbesondere Architekten-, Generalunternehmer-, Bau- u. Handewerksunternehmens-, Kauf-, (gewerbliche) Miet- und Pachtverträge, Maklerverträge, Gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen, insbesondere Übergabe und Zahlungsansprüche;