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01.02.2018

Wirksamer Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot führt zum Wegfall der Karenzentschädigung

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil v. 31.01.2018, Az.: 10 AZR 392/17 entschieden, dass eine Karenzentschädigung, die die Gegenleistung für die Unterlassung von Konkurrenztätigkeit ist, entfällt, wenn die eine Vertragspartei ihre Leistung nicht erbringt, und die andere Vertragspartei vom Wettbewerbsverbot wirksam zurückgetreten ist. Die Wirkungen des Rücktritts treten dabei "ex nunc", dh. erst nach dem Zugang der Erklärung bei der anderen Partei ein.

[https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2018&nr=19698&pos=0&anz=5&titel=Karenzentsch%C3%A4digung_-_R%C3%BCcktritt_vom_nachvertraglichen_Wettbewerbsverbot]



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