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27.10.2014

MEEDIA

Medienrechtler zur Salafisten-Klage gegen Dieter Nuhr: „Keine Chance auf Erfolg“

Wie weit darf Satire gehen und ist die Kritik von Erhat Toka gerechtfertigt, der den Comedian Dieter Nuhr wegen religiöser Beleidigung angezeigt hat? MEEDIA hat mit dem Medienjuristen Dirk-Hagen Macioszek gesprochen, der in dem Fall keinerlei strafrechtliche Ansprüche erkennen kann. Dieter Nuhr sei sowohl durch die Kunstfreiheit als auch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.

Von Nora Burgard-Arp

Der Comedian und Kabarettist Dieter Nuhr wurde angezeigt – wegen Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgesellschaften. Der Kläger ist Erhat Toka, ein in Osnabrück lebender Muslim. Sein Vorwurf: Religiöse Beleidigung. Dieter Nuhr würde “unter dem Deckmantel der Satire eine blöde, dumme Hetze gegen Minderheiten betreiben“. Eine Beleidigung kann laut § 185 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe und – wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird – eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Folge haben.

Doch handelt es sich bei Dieter Nuhrs Aussagen tatsächlich um Beleidigungen mit strafrechtlicher Relevanz? Dies wird zurzeit geprüft. Der Hamburger Medienrechtler Dirk-Hagen Macioszek sieht den Tatbestand nicht. Als Kabarettist sei Dieter Nuhr durch gleich zwei Rechte geschützt: die Kunst- und die Meinungsfreiheit. „Alle Aussagen von Herrn Nuhr sind legitim und durch die Kunstfreiheit abgedeckt, schließlich hat er sie im Rahmen seines Comedy-Programms geäußert. Aber selbst wenn das nicht so wäre, würde das Recht auf freie Meinungsäußerung greifen. Und gerade dieses Recht ist in unserem demokratischen Staat ein hohes Gut.“

Generell hätten sowohl Satire als auch die Meinungsfreiheit genau dort ihre Grenzen, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden – dazu gehöre zum Beispiel die Schmähkritik. „Doch dies ist hier nicht der Fall“, sagt Macioszek. „Ich sehe die Beleidigung nicht. Herr Toka wird durch die Aussagen weder in seinem Persönlichkeits- noch in seinem Religionsausübungsrecht verletzt.“

Vor dem Hintergrund der hochaktuellen Debatte über den Islamismus ist es enorm wichtig, dass die Diskussion angestoßen wird – auch überspitzt oder gar verspottend auf der Ebene der Satire. Dirk-Hagen Macioszek: „Die Äußerungen von Herrn Nuhr sind strafrechtlich nicht zu beanstanden, und ich sehe bei der Strafanzeige von Herrn Toka keine Chance auf Erfolg.“

http://meedia.de/2014/10/27/medienrechtler-zur-salafisten-klage-gegen-dieter-nuhr-keine-chance-auf-erfolg/



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